Das LABOR bleibt erhalten!
Dezember 2017 wurden die Kunsträume, die Bars und der Copy Shop in der Ebertplatzpassage erfolgreich im Stadtrat vor einer Schließung bewahrt.Bis zum Masterplan invielleicht 3-8 Jahren wird es sogar mehr Kunst Programm auf dem Platz und in der Passage geben.
Wir haben in den letzten Wochen sehr viel Arbeit investiert und es hat sich erfreulicherweise sehr gelohnt.
Vielen Dank an alle Parteien in der Stadt - ausser der Afd haben alle gegen eine Schließung
und für das Konzept des Brunnen e. V. in der Interimsphase gestimmt.
Das LABOR dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern!
Ohne Euch hätte es auch anders ausgehen können...
EBERTPLATZ – BELEBEN STATT SCHLIESSEN!
Angebot des Brunnen e.V. als Vertreter der Geschäfte und Kunsträume in der Ebertplatzpassage an die Stadt Köln
Brunnen e.V. ist ein Zusammenschluss aller Mietparteien der Ebertplatzpassage und ist der Ansprechpartner für
Polizei, die Politik und für Bürger.
Die Kunsträume und Betreiber am Ebertplatz haben sich zusammengetan und möchten ihrerseits einen Vorschlag
für die Weiterentwicklung der Ebertplatzpassage unterbreiten, für die Interimsnutzung, als auch für eine gelungene
Integration der Anlieger in die Umgestaltung des Ebertplatzes im Zuge des Masterplans.
BRUNNEN E.V.
ist ein Zusammenschluss aller Mietparteien der Ebertplatzpassage
und ist der Ansprechpartner fürVerwaltung, Politik und Bürger.
Kunsträume: Bruch & Dallas, GOLD + BETON, LABOR, Tiefgarage
Bars: African Drum, Bistro Treff
Geschäfte: Copy Shop
Anliegende Projekte: Ung5, King Georg, Poa Poa Records
Ansprechpartner des Brunnen e.V.:
Gerd Mies (gerdmies@web.de, 0177 2778587)
Michael Nowottny (mnowottny@t-online.de, 0171 9536143)
Maria Wildeis (vorstand@brunnen-ev.de, 01636384073)
Vorstand des Brunnen e.V.:
Meryem Erkus (01749893731),
Maria Wildeis (01636384073), Elisabeth Windisch
(alle erreichbar unter vorstand@brunnen-ev.de)
FORDERUNGEN AN DIE STADT KÖLN
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1.Kulturelle Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen der Ebertplatz-
passage für die gesamte Zwischennutzungsphase
2. Fortbestand aller Mietverträge für Kunsträume, Gastronomie etc.
bis zum Ende der Zwischennutzungsphase.
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3.Dauergenehmigung vom Ordnungsamt für die überdachten
Flächen zur unkompliziertenErweiterung unserer Arbeit im Außenbereich.
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4.Kostenfreie Nutzung der Außenflächen für ansässige Gastronomie
Unterstützt unsere Petition:
https://www.openpetition.de/…/abschaffung-des-kunststandort…